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ArbG Frankfurt/Main, 11.10.2018 - 20 BV 209/18 |
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ArbG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 20 BV 209/18 (https://dejure.org/2018,65237)
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 11.10.2018 - 20 BV 209/18
- LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 242/18
- BAG, 21.04.2020 - 7 ABN 78/19
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 242/18 Auf die Beschwerden der Antragsteller zu 1-3 und 4-8 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Oktober 2018 - 20 BV 209/18 - unter Zurückweisung der Beschwerden im Übrigen teilweise abgeändert:.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11. Oktober 2018 -20 BV 209/18- abzuändern und.
- LAG Hessen, 21.06.2021 - 16 TaBV 180/20
Wirksamkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer Nichtigkeit …
Die Akte des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main 20 BV 209/18 (Hessisches Landesarbeitsgericht 16 TaBV 242/18 ) war beigezogen und Gegenstand der Anhörung. - ArbG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 17 BV 351/18
Wahlanfechtungsverfahren einer Aufsichtsratwahl
Mit einem am 5. April 2018 beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main eingegangenen Anwaltsschriftsatz wurde die Feststellung der Nichtigkeit hilfsweise der Unwirksamkeit der Delegiertenwahl begehrt (AZ: 20 BV 209/18).